🏡 Wohnumfeld verbessern – mit Zuschuss der Pflegekasse
Erhalten Sie bis zu 4.180 € Zuschuss für notwendige Umbauten im Zuhause – sicher, barrierefrei & gefördert!
💡 Was sind wohnumfeldverbessernde Maßnahmen?

- Bodengleiche Dusche einbauen
- Türverbreiterung für Rollstühle
- Haltegriffe & Stützsysteme montieren
- Treppenlift oder mobile Hebesysteme
- Zugangsrampen & Handläufe im Eingangsbereich
📋 Voraussetzungen für den Zuschuss
- Pflegegrad 1 bis 5 liegt vor
- Umbau dient der Erleichterung der Pflege zu Hause
- Maßnahme wird vorher beantragt
Die Maßnahme muss zwingend erst beantragt und genehmigt werden, erst dann darf mit dem Maßnahme begonnen werden. Ansonsten übernimmt die Pflegekasse die Kosten nicht.
In einzelnen Fällen schlaten die Pflegekassen den Medizinischen Dienst ein, um durch diesen die Notwendigkeit der beantragten Maßnahme zu prüfen. Dazu kommt der Medizinische Dienst zu ihnen um sichh vor Ort ein Bild über die Situation vor Ort zu machen. Im Anschluss wird ein Schreiben an die Pflegekasse angefertigt in der die Notwendigkeit der Wohnumfeldverbesserung befürwortet oder abgelehnt wird.
Um dem Antrag auf Verbesserung des Wohnumfelds etwas Nachdruck zu verleihen empfehlen wir ihnen, sich im Vorfeld durch einen Pflegedienst die Notwendigkeit bescheinigen zu lassen.
💡 Hinweis: Der Zuschuss kann je pflegebedürftiger Person beantragt werden – bis zu 16.720 € bei mehreren Personen im Haushalt.
🔧 Unser Rundum-Service
- Zahlreiche Partner aus verschiedenen Gewerken
- Individuelle Vermittlung an Partner aus ihrer Region
- Hilfe bei der Antragstellung bei der Pflegekasse
🎯 Ihre Vorteile mit uns
- Langjährige Erfahrung mit Pflegekassen
- Reibungsloser Ablauf
- Individuelle Beratung
❓ Häufige Fragen
Wie viel zahlt die Pflegekasse?
Bis zu 4.180 € pro pflegebedürftiger Person – mehrere Zuschüsse pro Haushalt möglich.
Wer kann den Zuschuss beantragen?
Die pflegebedürftige Person selbst, Angehörige oder ein Dienstleister wie wir – wir übernehmen den Antrag gerne für Sie.
Wie lange dauert die Genehmigung?
In der Regel zwischen 1–4 Wochen, je nach Pflegekasse. Bei Eilbedarf ist eine schnellere Prüfung möglich.
📬 Kontakt & Beratung
Sie möchten wissen, ob Ihre Maßnahme förderfähig ist? Wir beraten Sie gern persönlich!
Weiterführende Informationen
Zuschüsse zur Wohnungsanpassung
Das Bundesgesundheitsministerium informiert über die Grundlagen zur Wohnungsanpassung.
Pflegeatlas NRW
Im Pflegeatlas NRW finden sie Informationen darüber was alles förderfähig ist.