💙 Verhinderungspflege ab dem 01.07.2025 – Alle Neuerungen auf einen Blick
Entlastung für pflegende Angehörige – mehr Flexibilität, mehr Unterstützung
âś… Was ist Verhinderungspflege?
Wenn pflegende Angehörige eine Auszeit brauchen – sei es durch Krankheit, Urlaub oder andere Verpflichtungen – übernimmt die Pflegekasse die Kosten für eine Ersatzpflege. Das nennt man Verhinderungspflege.
🗓️ Das ändert sich ab dem 01. Juli 2025:
- 1. Gemeinsames Jahresbudget: 5.539 € für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, flexibel kombinierbar
- 2. Zugang ab Pflegegrad 2: Keine Vorpflegezeit mehr nötig
- 3. Tagesgenaue Abrechnung: Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand
- 4. Stundenweise Entlastung: Auch kurze Einsätze werden erstattet
đź’ˇ FĂĽr wen ist das relevant?
- Pflegende Angehörige
- PflegebedĂĽrftige ab Pflegegrad 2
- Freunde, Nachbarn oder ambulante Pflegedienste als Ersatzpflege
📝 So beantragen Sie Verhinderungspflege
- Pflegekasse kontaktieren
- Formular ausfüllen – meist auch online möglich
- Rechnungen und Nachweise einreichen
Tipp: Viele Pflegekassen bieten digitale Antragshilfen oder Apps!
📞 Jetzt beraten lassen
Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung zur Verhinderungspflege – individuell, verständlich, unverbindlich.
🤝 Unsere Unterstützung für Sie
- Hilfe bei der Antragstellung
- Vermittlung von Ersatzpflegekräften
- Individuelle Planung Ihrer Entlastungszeiten
📚 FAQ – Häufige Fragen zur Verhinderungspflege
Wie oft kann ich Verhinderungspflege nutzen?
So oft Sie möchten – solange das Jahresbudget nicht überschritten wird.
Muss ich eine professionelle Pflegekraft beauftragen?
Nein. Auch Freunde, Nachbarn oder Familienangehörige können die Pflege übernehmen.
Gibt es eine Altersgrenze?
Nein. Anspruch besteht unabhängig vom Alter, ab Pflegegrad 2.