PNOG – Was das für Ihre Haushaltshilfe bedeutet

Ab 2027 soll im Alltag im Kern nur noch das Sozialraumbudget bleiben – meist 175 Euro pro Monat. Bei typischen Stundensätzen sind das oft nur 4 bis 5 Stunden Hilfe.

Was der PNOG‑Entwurf hier ändert (und warum das Entlastungsbudget nicht die bisherige Entlastungsleistung ist), habe ich in diesem Beitrag verständlich zusammengefasst.

PNOG: Änderungen bei Haushaltshilfe und Unterstützung im Alltag

Viele Menschen nutzen heute eine Haushaltshilfe, weil sie es alleine nicht mehr schaffen – oder weil Angehörige entlastet werden müssen. Und genau deshalb sorgt der PNOG‑Entwurf (Pflegeneuordnungsgesetz) gerade für so viel Unruhe: Es wird nicht nur „umgebaut“, sondern es fallen auch Leistungstöpfe weg, die in der Praxis oft das Auffangnetz waren.

Ich versuche es hier ohne Fachchinesisch zu erklären: Was könnte das ab 2027 für Ihre Haushaltshilfe bedeuten – ganz konkret, in Stunden und Alltag gerechnet?

Ab 2027 soll es im Alltag im Kern nur noch das Sozialraumbudget geben

Der wichtigste Punkt für Haushaltshilfe‑Themen ist: Der bisherige Entlastungsbetrag (den viele einfach „Entlastungsleistung“ nennen) wird laut Entwurf ersetzt. Stattdessen soll es ab 2027 ein Sozialraumbudget geben. Das liegt bei bis zu 175 Euro pro Monat (für Pflegegrad 2 bis 5). Für Menschen unter 25 sind es bis zu 300 Euro – das betrifft aber eher junge Pflegebedürftige und ihre Familien.

175 Euro klingt erstmal nicht dramatisch. Der Haken ist: Das Sozialraumbudget ist im Entwurf zweckgebunden für Angebote zur Unterstützung im Alltag. Gleichzeitig wird betont, dass es dadurch weniger flexibel nutzbar ist als viele es vom bisherigen Entlastungsbetrag kennen. Für Betroffene kann sich das unterm Strich wie eine Kürzung anfühlen – nicht weil die Zahl kleiner wird, sondern weil man mit dem Geld weniger „ausgleichen“ kann.

Warum das in der Praxis oft nur 4 bis 5 Stunden Hilfe pro Monat bedeutet

Wenn man es herunterbricht, wird schnell klar, warum viele Familien jetzt rechnen: Je nach Region, Anfahrt und Anbieter liegen haushaltsnahe Leistungen häufig grob bei 35 bis 45 Euro pro Stunde (teilweise darüber). Aus 175 Euro werden dann realistisch oft nur etwa 4 bis 5 Stunden pro Monat. Das reicht in vielen Haushalten nicht, um spürbar zu entlasten – vor allem, wenn regelmäßig Hilfe gebraucht wird.

Und das ist der Punkt, der so weh tun kann: Viele haben sich bisher eine Mischung aus Leistungen zusammengebaut, damit es irgendwie funktioniert. Wenn dieser Spielraum kleiner wird, bleibt am Ende weniger Hilfe übrig.

Verhinderungspflege fällt als eigener Topf weg

Im Entwurf ist außerdem vorgesehen, dass die Verhinderungspflege keine eigenständige Leistung mehr ist. Für viele Angehörige war das bisher der Puffer für Ausfall, Urlaub, Krankheit oder einfach mal eine Pause. Wenn dieser Extra‑Topf weg ist, wird es schwerer, kurzfristig zusätzliche Hilfe zu organisieren, ohne dass es an anderer Stelle wieder fehlt.

Auch die „Umwidmung“ (Umwandlung) von Pflegesachleistungen soll wegfallen

Viele kennen die Möglichkeit, über eine Umwandlung/Umwidmung Teile von Pflegesachleistungen für Unterstützung im Alltag zu nutzen. Im PNOG‑Entwurf ist vorgesehen, dass dieser Umwandlungsanspruch entfällt. Das nimmt erneut Flexibilität aus dem System – gerade für Menschen, die weniger „klassische Pflege“ brauchen, aber dafür Hilfe im Haushalt, beim Einkaufen oder bei Alltagsdingen.

Wichtig: Entlastungsbudget ist nicht die Entlastungsleistung

Der Begriff ist eine Falle. Das Entlastungsbudget, das im PNOG‑Entwurf auftaucht, hat nichts mit der bisherigen Entlastungsleistung/ dem Entlastungsbetrag zu tun. Es ersetzt im Grundsatz das Pflegegeld und soll den finanziellen Rahmen setzen, wenn Leistungen privat organisiert werden.

Das wirkt auf dem Papier „größer“, bedeutet aber gleichzeitig: Aus diesem Geld muss man in der Praxis oft Dinge selbst bezahlen bzw. organisieren, die vorher über andere Leistungen abgefedert wurden. Wer schon heute knapp kalkuliert, merkt schnell, dass ein neues Budget nicht automatisch mehr echte Hilfe bedeutet – vor allem nicht, wenn parallel andere Töpfe wegfallen.

Was Sie jetzt tun können

Wenn Sie aktuell Haushaltshilfe nutzen, lohnt sich ein kurzer Check: Fragen Sie Ihren Anbieter, über welchen Leistungstopf derzeit abgerechnet wird (Entlastungsbetrag/anerkanntes Angebot/Sachleistung). Notieren Sie grob, wie viele Stunden Sie pro Monat tatsächlich brauchen. Dann sieht man sehr schnell, ob 175 Euro als Sozialraumbudget bei Ihnen reichen würden – oder ob ab 2027 eine Lücke entsteht.

Hinweis: Dieser Beitrag bezieht sich auf den aktuellen PNOG‑Entwurf. Bis zur finalen Gesetzesfassung können sich Details noch ändern.

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